Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
Die Bundesartenschutzverordnung bestimmt, welche Tiere und Pflanzen unter besonderen bzw. strengen Schutz gestellt werden. Außerdem wird hier geregelt wie wie diese ggfs. zu halten oder zu kennzeichnen sind.
In den Anhanglisten der Bundesartenschutzverordnung sind alle Tiere und Pflanzen einzeln aufgeführt.
Für den Jäger sind einige Tiere interessant, bzw. die dem Jagdrecht unterliegen, wie Fischotter, Wildkatze, Luchs, Großtrappe, Knäkente, Moorente und alle Greifvögel.
Auch wenn diese nicht direkt in der BArtschV aufgeführt sind, regeln sich diese Arten in internationalem Recht bzw. EU Verordnungen. Die Regelungen zu diesen Arten sind ähnlich der BwildSchV.
Bär und Wolf sind nicht in dieser Verordnung, die sind geschützt durch:
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Internationales Recht
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Washingtoner Arten Abkommen
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Berner Abkommen
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EU Recht
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BNatSchG