Jagdliche Einrichtungen
Ansitze / Kunstbauten / Hilfsmittel
Zu den jagdlichen Einrichtungen gehören alle baulichen Einrichtungen und Maßnahmen die der Hege dienen. Von dem Bau oder Errichtung solche Einrichtungen sind in Deutschland natürlich einige Dinge zu beachten. Neben den gesetzlichen Bestimmungen wie Bundesjagdgesetz, Unfall Verhütungsvorschrift, Landesjagdgesetz oder BGB, muss der Grundeigentümer damit einverstanden sein.
Dann sind wichtige Punkte die Sicht, freies Schussfeld, störungsfreie Erreichbarkeit, regelmäßige Winde und die Wildwechsel zu beachten.
Neben den Ansitzeinrichtungen gehören zu den jagdlichen Einrichtungen ebenfalls,
-
Äsungsflächen
-
Remisen & Schuppen
-
Ententeiche
-
Fütterungseinrichtungen / Kirrungen
-
Brutkästen
-
Salzlecken
-
Suhlen
-
Fallen
-
Luderplätze
-
Kunstbauten
Ansitzeinrichtungen
Kanzeln (geschlossen, überdacht, offen)
Leitersitze (freistehend, angelehnt, überdacht, offen)
Bodensitze (geschlossen, offen, überdacht, mobil)
Kunstbauten
Kunstbauten sollen die Jagd auf Fuchs erleichtern. Diese sind aus Beton- oder Kunststoffrohr, aber auch aus Stein oder Holz gebaut. Es ist ausreichend, wenn dieser aus einer Röhre besteht, muss aber vor dem Kessel eine Y-Gabelung haben, um dem Fuchs die Fluchtmöglichkeit vor dem Hund zu lassen. Der Kessel muss höher liegen als die Röhre, damit dieser trocken bleibt. Die Abmessungen betragen 10 m in der Länge und 20 cm im Durchmesser (Dachs soll nicht durchkommen). Es kann trotzdem vorkommen dass Kunstbauten von Dachs, Waschbär, Katze, Steinmarder, Iltis oder auch Bisam und Nutria befahren werden.
Copyright Michael Mester www.kunstbau.de
Weitere Beispiele für Hilfsmittel
-
Tragehilfe
-
Wildtransportsack (Achtung, Verhitzungsgefahr!)
-
Buchenholzteer
-
Seile
-
Wildschlitten / Wanne





