Waidgerechte Jagdausübung
Einzel- und Gesellschaftsjagd
Wir unterscheiden in Einzel- und Gesellschaftsjagd. Bei der Einzeljagd wird alleine oder mit höchstens zwei anderen Jägern zusammen gejagt. Eine Gesellschaftsjagd beginnt also mit dem Hinzukommen einer vierten Person, die auch ein Treiber sein kann. Zusammen gezählt werden also alle an der Jagd beteiligten Personen (Achtung Länderunterschiede bei der Personenzahl, Beispiel Baden-Württemberg, acht Personen). Bei einer Gesellschaftsjagd muss es einen Jagdleiter geben, der für die Organisation und die Sicherheit verantwortlich ist. Jugend-Jagdscheininhaber dürfen nicht als Schütze an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen. Das Mindestalter für Treiber sollte bei 14 Jahren liegen.
Ansitz und Anstand
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Die Jagd vom Ansitz aus kann als Einzelansitz oder gemeinschaftlich, also als Gesellschaftsjagd, stattfinden.
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Überwiegend aber als Einzeljagd.
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Hierbei erfolgt die Arbeit vor dem Schuss ohne Hund und ohne Treiber. Grundsätzlich auf alle Wildarten möglich.
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Es wird die Ruhe im Revier genutzt und der Jäger kann das Verhalten des Wildes gut beobachten und es entsprechend ansprechen. Der Schuss erfolgt aufgelegt.
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Je nach Wildart und Jahreszeit erfolgt der Ansitz/Anstand zu unterschiedlichen Tageszeiten. Meist in den frühen Morgenstunden, beim Sonnenaufgang oder am Abend in und nach der Dämmerung.
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Rehwild taucht meist erst nach Sonnenaufgang auf, bis in den Vormittag hinein.
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Gams- und Muffelwild erlaubt auch eine Jagd tagsüber.
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Rot- und Schwarzwild bevorzugen an den heißen Tagen Schatten und Suhlen.
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Die Nachtjagd ist nur auf Raub- und Schwarzwild erlaubt. Ansonsten gilt 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang und 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang, abhängig davon, ob das Büchsenlicht das saubere Ansprechen und einen waidgerechten Schuss erlaubt.
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Bei Ansitzeinrichtung innerhalb der Einstände des Wildes ist darauf zu achten, dass geräuschlos über gute Pirschwege der Ansitz/Anstand angegangen werden kann und der Wind auch günstig steht, ohne das Wild menschliche Witterung erhält.
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Der Ansitz erfolgt meist auf Schalen- und Raubwild.
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Der Anstand in der Regel auf Nieder- oder Federwild. Zum Beispiel der Anstand auf dem sog. Entenstrich (die Flugbahn von und zu Rastplätzen oder Nahrungsplätzen) oder bei Gänsen an der Wasserstelle, oder wenn das Flugwild zu entsprechender Uhrzeit ein oder ausfällt.

Beizjagd
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Die Beizjagd erfolgt ohne Schusswaffe mittels eines speziellen abgerichteten und gezähmten Greifvogels, zum Beispiel dem Steinadler, Habicht oder Wanderfalken.
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Für die Beizjagd setzt es einen Falknerschein voraus, der wiederum die Jägerprüfung.
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In der Regel ist die Beizjagd eine Einzeljagd, bei der auch Hunde eingesetzt werden.
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Die Wildarten sind Hase, Fuchs, Kaninchen, Fasan, Rebhuhn, Rehwild und Krähen. Bei Reh und Fuchs die jeweiligen Ländergesetze zu beachten sind.
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Das Ausbilden eines Greifvogels nennt man Abtragen.

Fang- und Fallenjagd
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Raubwild, Wildkaninchen und Nutria sind mit der Fang- und Fallenjagd bejagbar.
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Notwendig ist die Jagdart zur Niederwildhege.
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Aufgrund der Nachtaktivität von Raubwild und damit einhergehende schwierige Bejagung, ist diese, ein entsprechendes Mittel.
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Je nach Bundesland ist hierfür ein zusätzlicher Lehrgang notwendig, welcher durch die Komplexität dieser Art von Jagd auch durchaus gerechtfertigt ist.
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Zugelassen sind nur Fallen, die unversehrt, also lebend fangen oder sofort töten, bzw. regeln die Bundesländer unterschiedlich, welche Fallentypen eingesetzt werden dürfen
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Die Fallen müssen täglich kontrolliert werden.
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Erlegt wird das Wild in einem Abfangkorb, abseits des Fangplatzes, mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe.
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Jede Falle birgt die Gefahr, nicht das "gewollte" Wild zu fangen.

Gesellschaftsjagd
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Auf Hochwild in der Regel als Drück- oder Ansitzdrückjagd. Von einer Drückjagd spricht man in der Regel ab vier Schützen, nach oben offen, bei der Jagd auf Schalenwild und Fuchs. Treiber und Hunde „drücken durch“ und bringen das Wild auf die Läufe. Bei der Ansitzdrückjagd gehen nur einer oder wenige „durch“ und bringen das Wild langsam auf die Läufe. Man spricht hier heute häufig von den Bewegungsjagden. Auf gut ausgesuchten Ständen werden die Jäger verteilt (angestellt), dort wo das Wild vertraut anwechselt, um den Schützen die Möglichkeit zu geben das Tier gut anzusprechen und die Aspekte des Tierschutz nicht zu vernachlässigen.
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Bei einer Gesellschaftsjagd ist immer ein Jagdleiter zu bestimmen, wenn der Jagdherr oder Pächter diese Aufgabe nicht selbst übernimmt. Er ist zuständig für die Organisation, die Einhaltung der UVV, die Kontrolle der Jagdscheine, die Bekanntgabe der Signale und den Ablauf.
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Sinnvoll eingesetzt ist die Drückjagd ein probates Mittel den Jagddruck zu mindern.
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Da in der kalten Jahreszeit Früh- und Abendansitz häufig nicht mehr möglich sind, finden diese in den Wintermonaten statt. In der Regel bis Weihnachten. Auf denselben Flächen sollte diese nur einmal pro Jahr stattfinden. Was bei den Treib- und Drückjagden noch zu beachten ist regeln die Bundesländer häufig unterschiedlich.
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Bei der Planung ist einiges zu beachten. Beispiele sind in der zu bejagenden Fläche eine Straße oder stark frequentierte Wanderwege, müssen entsprechende Warnschilder aufgestellt werden. Schussbereiche müssen gekennzeichnet werden und jedem Schützen muss klar gemacht sein (zum Beispiel durch Signalbänder oder Farbmarkierung)wo diese sich befinden. Bewegen sich Treiber, Hunde oder Unbeteiligte im freigegebenen Schussfeld, darf natürlich nicht geschossen werden.
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Ein Dreier Rudel Rotwild flüchtet (zieht) immer in der Reihenfolge Alttier, Kalb, Schmaltier. Rotwild bleibt im Rudel und sucht große helle Räume.
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Rehwild dagegen sucht eher die Deckung, verlässt aber das Gebiet nicht wirklich, sondern neigt dazu bogenförmig in den gewohnten Einstand zurückzukehren.
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Schwarzwild bleibt auch in der Rotte und flieht eher in dunkle Bereiche.
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Häufigste Form der jagdlichen Einrichtung / Stand für den Schützen sind die Drückjagdböcke. Diese sind häufig ohne Dach, der Schütze kann von da aus freihändig und stehend mitschwingen. Geschlossene Kanzeln sind daher also tendenziell ungeeignet.
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Das sogenannte Schüsseltreiben ist häufig der gesellschaftliche Höhepunkt einer jeden Gesellschaftsjagd d.h. am Ende des Jagdtages wird gemütlich zusammengesessen gespeist und getrunken.
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Die Treibjagd auf Niederwild in Form vom Standtreiben/ Vorstehtreiben ist die häufigste Form hiervon. Dabei wird eine Fläche umstellt und die Treiber gehen „durch“. Dieses findet meist im Wald statt oder auf Flächen auf denen die Sicht begrenzt ist. Der Abstand zwischen den Schützen ist in der Regel das Doppelte einer Schrotschussentfernung. Eine Treibjagd soll man nur auf circa 1/3 der Fläche die zur Verfügung steht stattfinden. Auf dem Gelände muss für Schützen und Treiber der Sichtkontakt sichergestellt sein. Im Idealfall kommen zwei Treiber auf einen Schützen.
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Für alle Jagdarten gilt beim so genannten Durchgehschützen, dessen Benennung in sich eigentlich nicht richtig ist, dass er die Waffe nicht führt für eine aktive Teilnahme am Jagdgeschehen, sondern zur Eigensicherung falls sich ihm Wild annimmt oder für den Fangschuss (beachte, wenn ein Hund dabei ist, schießt nur der Hundeführer auf das kranke Wild).
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Teilnehmen an Gesellschaftsjagden dürfen nur Personen mit gültigem Jagdschein über 18 Jahre, der Jugend-Jagdschein ist davon also ausgeschlossen.
Lock- und Rufjagd
Bei der Lock- und Rufjagd wird das Wild mittels optischer, akustischer Mittel und in Form von Anfütterung (keine Fütterung!) gereizt. Optisch, durch ein Lockbild (Attrappe) der gleichen Tierart oder „Feind“. Akustisch durch nachahmen der Tiergeräusche, entweder seinesgleichen oder „Feind“. Das Anfüttern nennt man auch Kirren. In den meisten Bundesländern ist das Anfüttern von wiederkäuendem Schalenwild verboten. In einem Jahr, in dem Schwarzwild, zum Beispiel Eichelmast im Wald in ausreichender Form zur Verfügung steht, ist das Kirren sinnlos. Mit tierischen Produkten zu locken nennt man Ludern, folglich ist das Kirren mit pflanzlichen Stoffen gemeint. Bei Luderplätzen muss beachtet werden, welche Rechtsvorschriften im jeweiligen Bundesland herrschen.


Pirsch
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Bei der Pirsch durchstreift ein Jäger alleine, Ausnahme im alpinen Raum, möglichst lautlos sein Jagdrevier, um sich das Wild aufzuspüren, anzusprechen und gegebenenfalls sich in Schussweite zu nähern.
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Diese Jagdart erfordert viel Erfahrung und Revierkenntnisse. Das Verhalten des Wildes, die Größe des Reviers und das Wetter beeinflussen den Erfolg maßgeblich.
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In kleinen Revieren und vielen Jägern würde es zu unnötiger Unruhe kommen und das Wild entsprechend vergrämt.
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Beachtet man nicht die Windrichtung wird man nicht einmal Anblick bekommen.
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Hilfreich ist bei dieser Jagdart ebenfalls ein Hund, der frühzeitig das Wild erkennt.
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Kennt man die Einstände des Wildes, legt man sich sogenannte Pirschwege an, die frei von Laub und Ästen sind, um geräuschlos das Wild zu erreichen. Nachteil kann natürlich sein, dass diese Wege auch von Spaziergängern oder Radfahrern angenommen werden.

Baujagd
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Die Baujagd wird ausgeübt auf Fuchs, Dachs und Wildkaninchen, mit Hilfe eines geeigneten Hundes, also alle niedrigen Terrier Rassen und Teckel in seinen drei Haar Varianten.
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Der Jäger lässt den Hund in den Bau, wartet selbst absolut still und ohne zurufen an den Hund vor dem Bau.
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Beim Fuchs wartet er darauf, dass der Fuchs den Bau verlässt und er diesen dann erlegen kann. Dabei spricht man vom Fuchs sprengen. Erfolgversprechend ist die Zeit von November bis Ende der Ranzzeit im Februar.
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Ein Dachs springt dagegen sehr selten, so dass dieser vom Hund im Bau gestellt wird, und der Jäger diesen dann ausgräbt. Verlassen Kaninchen den Bau, fängt der Jäger diese mit der Flinte ab oder mit sogenannten Kaninchenhauben, also in Netzen lebendgefangen.
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Bauten in Felsen stellen ein großes Risiko für den Hund da, weil man diesen im Zweifel nicht wieder ausgraben kann. Genauso sind Naturbauten in sandigen Böden eine große Gefahr, dort kann der Hund verschüttet werden.
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Idealer Weise sind Hunde heute mit Halsbandsendern ausgestattet, um diesen im Bau zu orten und später gegebenenfalls auszugraben. Demnach ist auch geeignetes Grabwerkzeug für den Notfall immer bei der Baujagd mit zu führen.
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In großen Bauten können Dachs und Fuchs oder auch Fuchs und Kanin (dann spricht man vom sog. Burgfrieden) gemeinsam leben.

In Verbindung mit der Baujagd einige Begrifflichkeiten:
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Der sogenannte Flieger , ist ein Bauhund der nicht vor dem Fuchs liegen bleibt und diesen verbellt, sondern laufend von unterschiedlichen Röhren aus zum Fuchs vordringt, um diesen dazu zu zwingen den Bau zu verlassen.
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Dann gibt es den Steher . Dieser Bauhund bleibt stur vor dem Fuchs (oder Dachs) liegen, ohne seine Position zu verändern oder das Raubwild zu würgen.
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Wenn der Dachs zwischen sich und dem Hund Erdmaterial aufschichtet, spricht man von zerklüften.
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Baulaut, beschreibt Hunde die vor Angst, Unsicherheit oder Überpassion im Bau laut geben, ohne dass sich dort Raubwild darin befindet.
Frettieren
Das Frettieren ist eine Form der Baujagd. Mit Hilfe eines gezähmten Frettchens, bspw. auf Kaninchen. Dem Frettchen wird ein Glöckchen und ein Beißkorb angelegt, sollte jedoch vorher gefüttert werden, um zu vermeiden, dass das Frettchen die Beute anschneidet. Der Jäger lässt dieses dann zum Stöbergang in den Bau fahren. Das Frettieren wird häufig in Verbindung mit der Beizjagd durchgeführt. Auch auf befriedeten Geländen, wie Friedhöfen oder Parkanlagen ist diese Jagdform ein geeignetes Mittel.

Sicherheitsbestimmungen
Ein wichtiges Thema bei der Jagd ist die Unfallverhütungsvorschrift. Diese wird geregelt in den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG). Auch über die Jagdscheinprüfung hinaus, ist dieses Kapitel allgegenwärtig und die VSG „Jagd“ soll uns vor Augen führen und erläutern sowie Hinweise zur gesetzlichen Unfallversicherung, Zusatzversicherung u. a. geben. Das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) unterstellt in § 123 (1) Nr. 5 die Jagden der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und beauftragt die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (LBG) § 14 (1) „... mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen“. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, haben die LBGen Unfallverhütungsvorschriften erlassen, unter anderem die VSG 4.4 „Jagd“.
Zur Vertiefung empfehle ich die Broschüre Broschüre UVV Jagd der Sozialversicherung.
Wildbrethygiene
Auch nach dem Schuss wird von dem Jäger ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein hinsichtlich des Umgangs mit dem Wildbret verlangt. Die Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechtes ist stets einzuhalten. Für das fachgerechte Versorgen eines geschossenen Stück Wildes hat der Jäger geeignetes Werkzeug mitzuführen. Ausreichend scharfe Messer mit feststehender Klinge, je nach Wildart auch eine Knochensäge, sind vorzuhalten. Für ein fachgerechtes Zerwirken größerer Mengen Wild sind Zerwirkräume mit rutschhemmenden Bodenfliesen und ausreichende Beleuchtungsverhältnisse vorteilhaft. Um eine Rücken schonende Handhabung mit schweren Wildkörpern zu ermöglichen, sind an der Decke installierte Hebezeuge bestens geeignet. Kettenhandschuhe bieten Schutz vor Schnittverletzungen beim Zerwirken von Wild.
Durch Zeckenbiss übertragene Erkrankungen Frühsommer-Meningoenzephalitis
Die FSME ist eine durch Zeckenbiss übertragene Viruserkrankung des zentralen Nervensystems des Menschen. Gegen die FSME ist sowohl vorbeugend als auch unmittelbar nach einem Zeckenstich ein Schutz vor dem Virus durch Impfung möglich.
Lyme-Borreliose
Eine viel weniger bekannte, dennoch weiter verbreitete Krankheit ist die von Zecken übertragene Lyme-Borreliose. Im Gegensatz zur FSME wird die Borreliose von Bakterien (Borrelien) verursacht. Eine vorbeugende Impfung ist nicht möglich. Nach heutigen Erkenntnissen verläuft die Lyme-Krankheit in drei Stadien. Im Stadium 1 kann zwei bis vier Wochen nach einem Zeckenbiss neben grippalen Allgemeinbeschwerden eine flächenhaft größer werdende Hautentzündung auftreten, die in der Mitte verblasst und kürzere oder auch längere Zeit bestehen bleibt (Erythemamigrans). Nach weiteren drei bis sechs Monaten kommt es bei einem noch nicht genau bekannten Prozentsatz von Personen zu den Krankheitszeichen des zweiten Stadiums. Stadium 2 äußert sich durch starke Kopf- und Nervenschmerzen, Sehstörungen und Lähmungen. Häufig sind es Lähmungen der Gesichtsmuskulatur. Darüber hinaus ist in diesem zweiten Stadium gelegentlich mit Gelenkbeteiligung und Herzmuskelentzündungen zu rechnen, die unter Umständen lebensbedrohlich werden können. Außerdem kann es zu sehr schwerwiegenden Augenmanifestationen kommen. Das Stadium 3 setzt zwischen einem halben bis einem Jahr oder auch länger nach einem infektiösen Zeckenbiss ein. Es führt zu Gelenkentzündungen, die zu 80 Prozent die Knie- und Fußgelenke betreffen. Unter Umständen kommt es auch zu einer chronischen Hauterkrankung, bei der am Ende die Haut dünn wie Zigarettenpapier erscheint und die Überhautzellen schwinden (Atrophie). Weitere Organe, zum Beispiel Augen, können ebenfalls betroffen sein. Kritisch für eine rasche Diagnose ist, dass die geschilderten Stadien nicht notwendigerweise in der dargestellten Reihenfolge durchlaufen werden müssen, sondern das erste Sichtbarwerden der Krankheit in jedem Stadium auftreten kann.
Allgemeine Maßnahmen
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Sich vor Zecken schützen, das heißt nur wenig Haut unbedeckt lassen.
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Den Körper täglich nach Zecken absuchen.
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Wird am Körper eine Zecke bemerkt, sollte sie unverzüglich entfernt werden, um die eventuell Übertragung von FSME-Viren oder Borrelienerreger zu unterbinden. Dabei sollte die Zecke, am besten mit einer Pinzette, unter mehr oder weniger starkem Zug am Kopf der Zecke vom Körper weg entfernt werden. Nie den Zeckenhinterleib oder den Kopf durch ruckartige Bewegungen abreißen. Den Hinterleib nicht zu quetschen, denn es besteht die Gefahr, das Darminhalt mit den Erregern injiziert wird.
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Das Behandeln der Zecke mit Öl, Klebstoff oder ähnlichem ist nicht zu empfehlen, weil besonders Klebstoffe, Nagellack oder Äther und Chloroform den Speichelfluss der Zecke verstärken.
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Die Bissstelle anschließend gut desinfizieren. Auch die prophylaktische Behandlung mit einer antibiotischen Salbe kann hilfreich sein.
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Sollten Zeckenteile in der Haut verbleiben, den Arzt aufsuchen.
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In bekannten FSME-Gebieten und Gebieten mit Borreliose vorkommen in jedem Fall einen Arzt konsultieren.
Medizinische Maßnahmen
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Anders als bei der durch Viren verursachten FSME ist eine Impfung (Immunisierung) gegen die Bakterien der Lyme-Krankheit derzeit noch nicht möglich.
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Wichtig ist eine rechtzeitige und ausreichende Behandlung mit antibiotischen Mitteln.
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Es ist daher dringend anzuraten, beim Auftreten der geschilderten Beschwerden nach einem Zeckenbiss einen Arzt aufzusuchen und auf die Möglichkeit einer FSME beziehungsweise Borreliose hinzuweisen. Blutuntersuchungen sind daher unbedingt erforderlich. Jede Zecke ist als potenziell gefährdend anzusehen, obgleich auch hier wie bei der FSME nicht jede infizierte Zecke zwangsläufig die Krankheit auslöst.
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Alle Veterinär-Untersuchungsanstalten sind zuständig für parasitologische Untersuchungen und bei Tollwutverdacht an Fallwild und seuchenverdächtigem Wild, sofern dies nicht anders angegeben ist
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Der kleine Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis)
Durch die erfolgreiche Bekämpfung der Tollwut, die ein natürlicher Regulator der Fuchspopulationen war, konnten sich die Fuchsbestände seit den 90er Jahren stark vermehren. Im gleichen Zeitraum gewann nunmehr der „Kleine Fuchsbandwurm“ als anderer Krankheitserreger, der vom Fuchs auf den Menschen übertragbar ist, an Bedeutung. Die Befallsrate der Füchse mit dem Fuchsbandwurm verläuft regional sehr unterschiedlich, ist aber in den Mittelgebirgen Süddeutschlands mit über 50 Prozent besonders hoch. Der kleine Fuchsbandwurm durchläuft zwei Stadien in seiner Entwicklung. Als wichtigster Wirt des erwachsenen Wurms gilt der Fuchs. Gelegentlich sind auch Hunde oder Katzen befallen. Die mit dem Kot ausgeschiedenen Eier des erwachsenen Wurms (wenige Milimeter) werden vor allem von kleinen Nagetieren aufgenommen und entwickeln sich in der Leber zu Larven. Auch der Mensch kann zufällig als Zwischenwirt die Eier durch direkten Kontakt mit befallenen Tieren (zum Beispiel erlegten Füchsen) oder über Lebensmittel (zum Beispiel rohe Waldfrüchte) aufnehmen. In der Leber des Menschen entwickeln sich ebenfalls Larven. Sie wachsen sehr langsam, breiten sich tumorartig aus und zerstören das Lebergewebe. Diese Erkrankung wird als Echinikokkose bezeichnet und tritt eher selten auf. Krankheitserscheinungen machen sich erst Jahre nach Aufnahme der Eier bemerkbar. Wird aber die Erkrankung nicht erkannt und behandelt, kann sie tödlich enden.
Präventionsmaßnahmen
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Waldfrüchte wie Beeren und Pilze nicht unbehandelt verzehren. Gründliches Abwaschen vermindert das Risiko eines Befalls.
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Abgetötet werden die Bandwurmeier nur durch Erhitzen über 60° C durch Kochen oder Backen.
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Gründliche Körperhygiene nach der Jagd, Wald-, Garten oder Feldarbeiten
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Regelmäßige Entwurmung von Hunden und Katzen
Für den Jäger gilt:
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Den Kontakt mit einem erlegten Fuchs auf ein Minimum beschränken.
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Fuchskadaver nur in verschlossenen, dichten Behältern transportieren.
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Zum Abbalgen Schutzhandschuhe, gegebenenfalls Mundschutz tragen, und auf peinliche Sauberkeit achten.